Das Landeskriminalamt Wien ermittelt laut einer Sprecherin der Landespolizeidirektion Wien wegen des Verdachts des schweren Betrugs. Es gehe um die Frage, ob das Institut, das seinen Sitz im betroffenen Zeitraum in Wien hatte, Kurse zur Erschleichung von Bildungskarenzen angeboten habe.
Laut der Plattform Bildungskarenz, einem Zusammenschluss von Betroffenen, wurden nun mehr als 100 Personen, die einen Kurs bei dem Institut absolviert haben und sich mit Rückzahlungsaufforderungen konfrontiert sahen, von der Polizei einvernommen, rund 70 davon in Niederösterreich.
Es handle sich um sehr umfangreiche Ermittlungen, heißt es von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft werde nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem das AMS eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hatte.
Teils fünfstellige Beträge zurückgefordert
Vor allem Frauen hatten während ihrer Bildungskarenz Kurse bei dem privaten Institut absolviert. Das AMS hatte diese zunächst genehmigt, dann aber rückwirkend aberkannt. Die Betroffenen sollten das bereits überwiesene Weiterbildungsgeld – in manchen Fällen bis zu 30.000 Euro – zurückzahlen.
Laut Gesetz müssen mindestens 25 Prozent der Bildungskarenz in Online- oder Präsenzkursen stattfinden. Die betroffenen Kurse wurden aber allesamt zu Hause im Selbststudium absolviert. Laut den Betroffenen seien sie darüber nicht ausreichend aufgeklärt worden, auch nicht über die 25-Prozent-Regel. Das AMS weist hingegen darauf hin, dass die Betroffenen dafür unterschrieben hätten.
Gerichte gaben AMS in mehreren Fällen Recht
Viele Betroffene haben gegen die Rückzahlungsaufforderungen durch das AMS geklagt – mehr dazu in Streit um Bildungskarenz: Gericht gibt AMS recht (noe.ORF.at; 14.2.2025). Laut der Plattform Bildungskarenz gebe es mittlerweile in zehn Fällen Gerichtsurteile – in acht Fällen wurde dem AMS Recht gegeben, in zwei Fällen seien die Verfahren demnach zu Gunsten der Betroffenen ausgegangen.
Dass Betroffene vom AMS einerseits als Schuldige dargestellt würden und andererseits das AMS selbst das Institut angezeigt hat und nun ermittelt wird, sei jedenfalls nicht nachvollziehbar, sagt eine Betroffene gegenüber noe.ORF.at. „Wenn offenbar vermutet wird, dass das Institut betrogen hat, wieso müssen wir dann etwas zurückzahlen?“, so das Argument.
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