Gekündigte Lokführerin einigte sich mit ÖBB

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Lokführerin sagte vor Vergleich, sie könne körperlich ­anstrengende Kupplungsdienste nicht mehr leisten.

In einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch einigten sich die Streitparteien zumindest vorläufig. Vereinbart wurde, dass die beklagten ÖBB ihrer gekündigten Lokführerin zur sofortigen Beendigung des Rechtsstreits 14.500 Euro bezahlen.

Allerdings wurde in der vorbereitenden Tagsatzung kein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Der juristische Vertreter der beklagten ÖBB sagte, er müsse erst noch die Zustimmung der ÖBB-Entscheidungsträger einholen.

Sozialwidrige Kündigung? Im anhängigen Verfahren bekämpft die klagende Ex-ÖBB-Mitarbeiterin die Dienstgeberkündigung. Sie behauptet ein verpöntes Motiv bei der Kündigung und Sozialwidrigkeit. Demnach soll die Kündigung erfolgt sein, weil die 47-jährige Gütertriebfahrzeugführerin wegen ihres Rückenleidens körperlich nicht mehr zum vom Dienstgeber zusätzlich verlangten Ankuppeln und Entkuppeln von Güterwaggons in der Lage sei.

Der ÖBB-Vertreter hielt dem entgegen, ein medizinisches Gutachten habe ergeben, dass die Klägerin Kupplungsdienste sehr wohl noch durchführen könne. Personenbezogene Gründe hätten zur Kündigung geführt. So habe die Mitarbeiterin eigenmächtig ihre Dienstpläne verändert.

Sozialwidrig sei die Kündigung, weil seine 47-jährige Mandantin wohl keinen gleichwertigen Job mehr finden werde, sagte Klagsvertreter Bertram Grass. Die Gegenseite verwies darauf, dass es Dutzende Eisenbahnunternehmen in Österreich gebe und die Klägerin ja auch eine ausgebildete Vermögensberaterin sei.

Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser und der ÖBB-Vertreter sprachen vor der vorläufigen Einigung einen Seitenhieb der klagenden Partei an. Klagsvertreter Grass hatte in einem Schriftsatz zur Vorbereitung auf den Prozess geschrieben, die beklagte Partei agiere im Vorfeld der Gerichtsverhandlung unkoordiniert und langsam. Es bleibe zu hoffen, dass der ÖBB-Fahrbetrieb sich nicht ähnlich gestalte.

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neue.at

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