Die KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die strenge Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgegeben hat, läuft mit Ende Juni 2025 aus. Laut KIM-VO dürfen seit August 2022 Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.
Künftig mehr Eigenkapital nötig?
Die Nachfrage nach Immobilienkrediten sei weiterhin schwach, sagte Hypo-Vorstandsvorsitzender Michel Haller bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Seien bei der Hypo 2022 noch 1.750 private Immobilienprojekte finanziert worden, so waren es im vergangenen Jahr nur mehr 900.
Für Hausbauer erwartet er auch in diesem Jahr keine Erleichterungen. Nach der KIM-Verordnung würden zusätzliche Verschärfungen für Kreditnehmer drohen. Dafür zuständig sei das Finanzmarktstabilitätsgremium. Dieses empfehle, die Verordnung in eine Leitlinie zu gießen. Wie diese aussehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Haller geht jedoch nicht davon aus, dass es viel leichter wird, einen Kredit zu bekommen. „Es ist zu befürchten, dass aus Bankensicht eine Verschärfung durch die Hintertüre kommt und dass es keine wirkliche Erleichterung bei der Kreditvergabe geben könnte.“
So müssten Banken etwa ihre diesbezüglichen Berichte zukünftig nicht mehr halbjährlich, sondern dann vierteljährlich abliefern. Und ab 1. Juli 2025 seien sie dazu verpflichtet, bei gewerblichen Immobilien-Krediten mehr Eigenkapital zu hinterlegen. Das könnte jetzt auch bei Krediten für Privatpersonen drohen, so Haller. „Möglicherweise wird es mit den kommenden Empfehlungen in Zukunft noch schwieriger, Immobilienkredite an Private zu vergeben.“ Man müsse jetzt einmal abwarten, wie diese Empfehlungen der FMA aussehen werden.
„Unklare“ Regelungen werden befürchtet
Michael Alge, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Landesbank Vorarlberg, sagte gegenüber der Wirtschaftspresseagentur, dass man zuerst eigentlich glücklich über das bevorstehende Ende der KIM-Verordnung gewesen sei: „Denn diese Verordnung war viel zu starr und erlaubte den Banken zu wenig Flexibilität bei der Immokreditvergabe an Private.“
Jetzt bestehe allerdings die konkrete Befürchtung, dass die bislang zwar starren, aber klaren Regeln für die Banken in eine „unklare Regelung“ übergehen. „Der Geist der KIM-Verordnung soll nämlich durchaus erhalten bleiben, hört man aus der FMA“, so Alge.
Für das Tagesgeschäft der Banken würde das bedeuten, dass man vor allem in Nachhinein von der Aufsicht erfahren werde, ob die Vergabe eines Kredites zulässig war oder nicht, so Alge: „Da droht dann eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflichten der Bankenvorstände“, Dass nach dem Aus der KIM-Verordnung ein Boom im privaten Wohnbausektor in Vorarlberg ausbreche, müsse man zum derzeitigen Zeitpunkt schwer in Zweifel ziehen.
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