Meine Jahrzehntelange Odyssee….

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Liebe Community, ich habe beschlossen euch meine Lebens-Geschichte zu erzählen, die mich seit über 30 Jahren begleitet und weil ich denke das es an der Zeit ist damit an die Öffentlichkeit zu gehen.

Es geht in meiner Geschichte um folgendes:

Mein Grundstück leidet seit Jahren unter Oberflächenabwässern, die aufgrund eines nicht Sickerfähigen Bodens, von einem nördl. gelegenen Siedlungsbereich auf mein Grundstück abfließen, es immer mehr vernässt wird und eine Bebauung inzwischen unmöglich macht.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Mein Weg, überhaupt dorthin zu gelangen, war von Anfang an eine endlose Kette von Hindernissen und Widerständen gezeichnet, die ich niemals für möglich gehalten hätte, dass es so etwas gibt.

🔍 Meine Odyssee um mein „Erbe“ bebauen zu können – eine Chronologie der Hindernisse:
• Zuerst wurde mein Antrag für Grundstücksteilung abgelehnt, weil ein Widmungs-verfahren lief, in dem man mein Grundstück in Grünland zurückwidmen wollte. Nachdem ich das  aber am letzten Tag der Einspruchsfrist und nur durch reinen Zufall erfahren hatte, habe ich sofort Einspruch dagegen erhoben. Es gab keine Rückwidmung!
• Danach durfte ich das Grundstück jedoch nicht teilen und  schon gar nicht bebauen, weil kein Kanal vorhanden war.
• Dann wurde der Schmutzwasserkanal in der angrenzenden Gemeindestraße gebaut, aber ich durfte es wieder nicht teilen und bebauen, weil mein Grundstück Aufschließungsgebiet war und noch immer ist.
• Als nächstes wurde mir vom dam. AL mitgeteilt, dass nachdem mein Grundstück Bauland-Wohngebiet- Aufschließungsgebiet ist, ich einen Antrag um Aufhebung des Aufschließungsgebietes stellen muss, weil ich sonst weder eine Teilung noch einen Bau genehmigt bekomme.
Gesagt- getan- und einen Antrag um Aufhebung des Aufschließungsgebietes eingereicht!
• Daraufhin habe ich aber von der Gemeinde ein Schreiben bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Gemeinderat den Beschluss gefasst hat, dass bei meinem Grundstück nur unter der BEDINGUNG das Aufschließungsgebiet aufgehoben wird, wenn ein rechtsgültiger TBPL vorliegt.
• Dann stellte man aber auf der Gemeinde fest, dass erst ein Teil-Bebauungs-Plan erstellt werden muss.
• Schließlich wurde mir vom damaligen Bürgermeister erklärt, dass ich gar keinen Rechtsanspruch auf so einen TBPL habe. Und wenn ich einen TBPL für mein Grundstück haben möchte, würde ich von ihm aus den nur dann bekommen, wenn ich es schaffe, das die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer mit mir zusammenarbeiten. Außerdem müsste  ich selbst einen Planer suchen, der aber auch der Gemeinde passen muss usw.
Sollte mir jedoch das alles nicht gelingen und die Grundstücksnachbarn an einen Plan für ihren eigenes Grundstück nicht interessiert sein, so der damalige Bürgermeister, gäbe es keinen Teilbebauungsplan für mich und fertig!

Obwohl sich diese Forderung des Bürgermeisters für mich wie eine Erpressung anfühlte, wollte ich nicht aufgeben. In der großen Hoffnung, mein Grundstück endlich bebauen zu können, blieb mir  also nichts anderes übrig, als mit den Grundstücksnachbarn – die alle im Ort des Geschehens daheim sind –Kontakt aufzunehmen und sie um Zusammenarbeit zu „bitten“, damit ich diesen TBPL FÜR MEIN GRUNDSTÜCK erhalte.
Ich beschloss also, eine Eigeninitiative zu starten, ohne auch nur zu ahnen, welche immense Kraft mich das kosten würde. Denn obwohl alle Grundstücksnachbarn nach langem Hin und Her einer Zusammenarbeit schließlich zustimmten, dauerte es sage und schreibe sieben Jahre, bis sie mit dem Plan zufrieden waren.
Nach sieben langen, mühsamen Jahren voller Eigeninitiative, Kraft und Energie, in denen ich allein lange Zeit und unermüdlich Termine für gemeinsame Verhandlungsgespräche auf der Gemeinde organisieren und unter einen Hut bringen musste, bestand im Jahr 2013 endlich ein rechtsgültiger Teilbebauungsplan.

Normalerweise hätte dies mein persönlicher Durchbruch sein müssen- doch das war es nicht

🔍 Das Unfassbare:
• Trotz bestehendem TBPL wurde das Aufschließungsgebiet für mein Grundstück bis heute nicht aufgehoben – obwohl dies im Gemeinderat beschlossen wurde.
• Ich war mir leider auch der Tragweite der Vorgaben des TBPL sehr lange nicht bewusst, bis mir Bauunternehmer am Grundstück erklärt haben, dass diese Planung eine Bebauung meines Grundstücks extremst erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht.
• Begründung:
Seit dem Bau des Schmutzwasserkanals fließt zwar kein Fäkalwasser mehr auf mein Grundstück, dafür jedoch still und leise noch das gesamte Oberflächenabwasser der nördlich gelegenen Siedlung, weil es dort oben keinen Tagwasserkanal für den ganzen Bereich gibt.
• Laut TBPL müsste ich nämlich einen Tagwasserkanal für mein Grundstück errichten, falls eine schadlose Versickerung auf meinem Grundstück technisch nicht möglich ist.
Dass jedoch auch das gesamte Oberflächenabwasser der oberen Siedlung auf mein Grundstück fließt – und eine zusätzliche Last ist, die ich im Falle einer Bebauung unmöglich tragen kann, diese fundamentalen Hürden wurden bei der Erstellung des TBPL ganz offensichtlich bewusst ignoriert.
Außerdem ist weit und breit kein Bach oder Vorfluter in der Nähe meines Grundstücks vorhanden, wo ich ja das ganze Wasser hinleiten können müsste. 
• Seit gut 12 Jahren besteht jetzt also schon der TBPL.
Mit dieser Planung wurde mir aber von Behördenseite eine zusätzliche – unzumutbare und untragbare Last auferlegt. 

💡 Besondere Enttäuschung:
Ich werde von Seiten der Behörde mit dieser Problematik vollkommen allein gelassen 
Trotz mehrfacher Beschwerden und Eingaben ignorieren die zuständigen Behörden die Problematik des Oberflächenabwassers und den damit verbundenen Schaden an meinem Grundstück. Direkt angrenzende Oberlieger scheinen sich bezüglich der Entsorgung ihres eigenen Oberflächenabwasser ebenfalls nicht an Bauvorschriften halten zu müssen – vermutlich, weil ich nicht mehr in meinem Heimatort lebe.

Mein Grundstück kann fremdes Oberflächenabwasser der oberen Siedlung „nicht schlucken“.
Trotzdem wird von Behördenseite weggeschaut und so getan, als wäre es selbstverständlich das mein Grundstück als „Sickergrube“ für fremdes Oberflächenabwasser verwendet wird.
Das Grundstück ist inzwischen schon so vernässt, dass ich es nicht einmal mehr abmähen lassen kann und für dass ich nichts kann und auch nicht verantwortlich bin.
Zu Eingaben an Abt.  der Kärntner Landesregierung kommt nur die Antwort, dass sie nicht zuständig sind oder werden ohne mein Einverständnis direkt an die Gemeinde weitergeleitet – dieselbe Gemeinde, die mich Jahrelang durch ihre Selbstverwaltung im Kreis geschickt hat.

🙌 Mein  Rückblick  und eine bittere Erkenntnis nach über 30 Jahren:
Wenn ich so zurückblicke, wollte ich damals mit meiner kleinen Familie einfach nur in meinen Heimatort zurückkehren und auf meinem geerbten Grundstück ein Haus bauen, um dort zu leben. Doch aus Naivität, Ahnungslosigkeit und Gutgläubigkeit habe ich nicht gesehen und nicht erkannt, welche Last ich mir Jahre zuvor durch ein vermeintlich korrektes Erbschaftsübereinkommen auf meine Schultern geladen habe. Das traurigste daran ist:
„Alle, alle außer mir haben das gewusst, aber niemand hat mich nur mit einem Wort darauf hingewiesen und die Behörden wussten dann genau, wie sie dies zu ihrem Vorteil nutzen konnten“!

Meines Erachtens wurde gezielt versucht zu verhindern, dass ich auf meinem Grundstück jemals bauen kann, weil der Bau eines Tagwasserkanals nie für den oberen Siedlungsbereich geplant war, um den eigenen Gemeindebürgern die Baukosten dafür zu ersparen.
Stattdessen hat man und weil ich ja mein Ziel vor Augen hatte und daher nie aufgegeben habe, es letztendlich so gerichtet und in den TBPL solche Vorgaben und Hürden eingebaut, indem mir sozusagen durch die Hintertür die zusätzliche Entsorgung fremder Oberflächen-abwässer aufgebürdet wurde. Sehr wohl wissend das ich diese Bürde nicht tragen kann und mir eine Bebauung meines eigenen Grundstücks praktisch so unmöglich macht.
Eine Bürde für die einzig und allein die Behörden verantwortlich sind, weil sie seit Jahren von dieser Problematik im oberen Siedlungsbereich wissen und trotzdem nie etwas dagegen unternommen haben.

Viele werden sich jetzt natürlich fragen, warum ich mir keinen Rechtsbeistand geholt habe.
Die Antwort ist ganz einfach: „Ich habe mit Anwälten gesprochen, doch jeder sagte mir, wenn eine Behörde etwas nicht will, dann kann selbst ein Rechtsanwalt nichts daran ändern“.
Also habe ich versucht, ganz allein  und ohne Rechtsbeistand zu kämpfen, um mein Ziel das ich vor Augen hatte, zu erreichen.
Am Ende meines Weges bleibt mir nun jedoch trotzdem nur noch die bittere Erkenntnis:
Diejenigen, die für Gerechtigkeit und Gleichheit eintreten sollten, haben in meinem Fall weggesehen und mir die Last ihrer Versäumnisse auferlegt.

Was will ich mit dem Weg in die Öffentlichkeit erreichen?

Durch die Veröffentlichung meiner Lebensgeschichte möchte ich verdeutlichen, was aus der Perspektive einer Betroffenen in Gemeinden als Selbstverwaltung möglich ist.
Dass man als Grundbesitzerin den Entscheidungen und der Arbeitsweise einer Gemeinde nahezu ausgeliefert ist, wenn diese etwas – wie in meinem Fall eine Bebauung – verhindern möchte, ist nicht hinnehmbar.
Ich möchte erreichen, dass Gesetze nicht ausschließlich im Interesse der Behörden, sondern auch zum Schutz der Grundbesitzer geschaffen werden.
Denn das, was mir passiert ist, darf sich niemals wiederholen.
Und wenn ich mit meiner Botschaft dazu beitragen kann, wäre das bereits ein großer Schritt.

„Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine persönliche Lebensgeschichte zu lesen. Sie ist keine erfundene Erzählung, sondern eine traurige Wahrheit, die  auch zum Nachdenken anregen sollte.“

Original Quelle + Bild:

meinbezirk.at

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