AK setzt sich für Kärntner Vater ein

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Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, haben Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen die Möglichkeit, die Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Einem Kärntner wurde der Wunsch nach einer geänderten Arbeitszeit allerdings verwehrt. Der Arbeitgeber sprach sogar die Kündigung aus. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten konnte eine Einigung vor Gericht erzielt werden.

KÄRNTEN. Rund fünf Monate vor dem gewünschten Beginn der Elternteilzeit reichte der Kärntner den entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte sich allerdings wenig kooperativ und forderte den Mann auf, sein Ansuchen zurückzuziehen. Weil der Vater sich weigerte, erhielt er die Kündigung – und wandte sich daraufhin an die AK-Experten und Expertinnen.

Kündigung „diskriminierend“

Sara Pöcheim, Juristin im AK-Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, stellte fest, dass die Kündigung aufgrund eines Antrags auf Elternteilzeit oder einer geänderten Arbeitszeit – als diskriminierend aufgrund der Elternschaft – einzustufen ist.

Aufklärung

Pöcheim klärt auf: „Der Kündigungs- und Entlassungsschutz in solchen Fällen beginnt ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit beziehungsweise geänderten Lage der Arbeitszeit, frühestens aber vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.“

Arbeiterkammer schreitet ein

Dank der AK-Rechtsberatung konnte der Vater gerichtlich gegen die diskriminierende Beendigung vorgehen. Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres aufrechterhalten bleibt.

AK-Präsident meldet sich zu Wort

AK-Präsident Günther Goach betont: „Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert. Die AK setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren familiären Bedürfnissen in Einklang zu bringen.“

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Original Quelle + Bild:

meinbezirk.at

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